> Pflegestufe I 205,- €
> Pflegestufe II 410,- €
> Pflegestufe III 665,- €
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§ 34 SGB V: Der Pflegebedürftige muss die Verwendung der Gelder nicht im Einzelnen nachweisen. Während einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahme wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen weiter gezahlt, danach ruht der Anspruch. Während vorübergehender Auslandsaufenthalte von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr wird das Pflegegeld ebenfalls weiter gezahlt.
Diese Leistungen der Pflegekassen können Sie natürlich auch in Verbindung mit unserer Dienstleistung in Anspruch nehmen.
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