2gether | Vermittlungsbüro für Seniorenbetreuung

 

 

Unterstützung durch die Pflegekassen

Pflegegeld


Die Krankenkasse unterstützt pflegebedürftige Personen, die sich privat pflegen lassen mit Pflegegeldzahlungen. Für diese häusliche Pflege werden dem Pflegebedürftigen Leistungen in Höhe der nachfolgenden Beträge gewährt.

 

 

 

 

 

> Pflegestufe I     205,- €

> Pflegestufe II    410,- €

Pflegestufe III   665,- €

 

 

§ 34 SGB V: Der Pflegebedürftige muss die Verwendung der Gelder nicht im Einzelnen nachweisen. Während einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahme wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen weiter gezahlt, danach ruht der Anspruch. Während vorübergehender Auslandsaufenthalte von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr wird das Pflegegeld ebenfalls weiter gezahlt.


Diese Leistungen der Pflegekassen können Sie natürlich auch in Verbindung mit unserer Dienstleistung in Anspruch nehmen.

 

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