2gether | Vermittlungsbüro für Seniorenbetreuung

 

Häufig gestellte Fragen

 

Was bedeutet eine 24-Stunden-Betreuung?

Es ist Tag und Nacht immer jemand da. Das bedeutet, unser Personal wohnt zusammen mit der zu betreuenden Person, kümmert sich um den Haushalt (Essen, kochen, Wäsche waschen, Reinigung usw.) und übernimmt leichte pflegerische Aufgaben, wie zum Beispiel Hilfe beim Essen, Anziehen, Waschen, Toilettengang, gegebenfalls Windeln wechseln.  


 

Wie sind die Rahmenbedingungen?

Für das Personal muss ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Das Bad muss mitbenutzt werden dürfen. Kost und Logis sind frei. Eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 850,00 EUR (inkl. 19 % MwSt). Diese Gebühr gilt pro Haushalt – nicht pro vermitteltes Personal – und deckt die gesamte Vertragslaufzeit von einem Jahr ab, die auf Wunsch auch verlängert werden kann. Die Reisekosten (75,00Euro/Personalwechsel) werden dem Personal vor Ort in bar erstattet.

 

 

Kommt immer das gleiche Personal in den Haushalt?

In der Regel ist das so organisiert, dass die Betreuung einen Vertrag für 12 Monate unterschreibt. Sie hat das Recht nach 3 durchgearbeiteten Monaten maximal 2 Monate unbezahlten Urlaub in Anspruch zu nehmen. In dieser Urlaubszeit wird die Betreuung durch eine Vertretung abgelöst. Die restliche Zeit verbleibt die Betreuung ohne Wechsel.

 


 Wie lange dauert es, bis wir eine ausländische Haushaltshilfe gefunden haben?

Ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe kann die polnische Haushaltshilfe i. d. R. schon in 3-5 Tagen bei Ihnen vor Ort sein.

 


 Sind die monatlichen Kosten endgültige Kosten?

Ja, die Beträge zwischen 1.500,00 - 2.000,00 EUR  inkl. gesetzl. MwSt. beinhalten alle Kosten  (Versicherungen, soziale Abgaben, Steuern, etc. ). Kost und Logis sind für das entsendete Personal frei.

 


Wie ist die rechtliche Situation - ist es legal ausländisches Pflege-personal zu beschäftigen?

Ja, es ist legal. Der private Haushalt ist nicht der Arbeitgeber, sondern der Auftraggeber. Sie erteilen also einen Auftrag an unsere Partnerfirma in Polen und die polnische Firma entsendet das Pflegepersonal nach Deutschland und verrichtet bei Ihnen die Dienstleistung.
(Dienstleistungsfreiheit nach dem gültigem EU Recht
).  Die Haushaltshilfe ist in Polen angestellt und ist natürlich auch dort krankenversichert und sozialversichert. Die Krankenversicherung gilt auch in Deutschland. Siehe auch Beschäftigungsverordnung für neuein-reisende Ausländer.

 

 

Welche Garantie habe ich, dass das Konzept bei uns funktioniert?

Keine. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass es funktioniert ist sehr groß, wenn folgende "Spielregeln" eingehalten werden:

  • Behandlung der polnischen Haushaltshilfen, Betreuerinnen und Pflegekräfte mit menschlicher Wärme, Verständnis und Respekt 
  • Kompromissbereitschaft (jeder Mensch hat seine Eigenheiten, besonders ältere Menschen)
  • Die Bereitschaft eine Hilfe anzunehmen. 24-Stunden-Betreuung ist Luxus, keine Belastung.
  • Einhaltung von Freiräumen

 

 

Wie sind die Kündigungsfristen?

14 Tage für Sie wie für uns.

 

 

Wie sind die Sprachkenntnisse?

Hier gibt es verschiedene Abstufungen :

  • sehr schwach
  • schwach / durchschnittlich
  • durchschnittlich / gut
  • gut / sehr gut

Wir ermöglichen schwach-sprechenden Betreuungen einen deutschen Sprachkurs vor Ort (1x pro Woche / je 2 Stunden).

 

 

Warum ist die Arbeit mit uns sinnvoll und oft günstiger als private Suche nach einer ausländischen Haushaltshilfe oder Pflegehilfe?


Sie suchen aus, wir stellen ein – das bedeutet für Sie:

  • der ganze Aufwand (Versicherungen, Steuern, Lohnabrechnung etc.) wird durch uns erledigt.
  • wir geben Ihnen höchstmögliche Sicherheit

Gerade bei der 24-Stunden-Anwesenheitsbetreuung ist es sehr wichtig, dass Sie sich auf die Pflege zu Hause verlassen müssen. Es passiert oft, dass eine privat ausgesuchte Person von heute auf morgen das Haus verlässt und Sie stehen wieder vor einem Problem. Das passiert bei einer Zusammenarbeit mit uns nicht. Sicherlich können wir niemanden zwingen zu bleiben, aber wir stellen sofort eine Ersatzkraft zur Verfügung. Unsere Damen sind vertraglich an eine Woche Kündigungsfrist gebunden und bis dahin haben wir garantiert einen äquivalenten Ersatz gefunden.

 

 

Was geschieht, wenn der Betreuungsumfang sich nach Vertragsabschluss ändert?

Wenn eine Änderung des Betreuungsumfangs nach Vertragsabschluss notwendig werden sollte, dann stehen wir Ihnen als direkter Ansprechpartner zur Verfügung. Wir stehen im ständigen Kontakt mit dem polnischen Dienstleistungsunternehmen und können aufgrund unserer beidseitigen Sprachkenntnisse  alle notwendigen Veränderungen und Angleichungen vornehmen.

 

 

Was geschieht, wenn Veränderungen in der Tätigkeit notwendig werden?

Wenn eine Veränderung im Verlauf der Tätigkeit bei Ihnen vor Ort notwendig werden sollte, stehen wir Ihnen als direkter Ansprechpartner gern zur Verfügung. Wir stehen im ständigen Kontakt mit dem polnischen Dienstleistungsunternehmen und können aufgrund unserer beidseitigen Sprachkenntnisse alle notwendigen Angleichungen oder auch Veränderungen umgehend vornehmen.

 


Kann und darf ich eine Mitarbeiterin zu anderen Tätigkeiten direkt beauftragen?

Auf keinen Fall! Das ist verboten und es kann zu einer unerlaubten Beschäftigung von Ausländer führen. Das entsendete Personal unserer Partnerfirmen hat daher die Anweisung erhalten, sich an die zuvor festgelegten Tätigkeiten zu halten und keine weiteren Aufgaben wahrzunehmen, ohne diese von ihrer Firma aus dem EU-Ausland vorher angeordnet zu bekommen.

Sollten jedoch Änderungen notwendig werden, setzen Sie sich bitte zunächst mit uns in Verbindung. Wir können die notwendigen Angleichungen oder auch Änderungen  schnell und legal veranlassen.

Dies dient zu Ihrem Schutz, zum Schutz des ausländischen Dienstleistungsunternehmens und dem entsendeten Personal aus dem EU-Ausland - sowie auch zu unserer Sicherheit.

Daher erwarten wir von Ihnen keine solche Änderung selbsttätig vorzunehmen. Unser guter Ruf ist uns sehr wichtig. Haben Sie deshalb Verständnis, wenn wir bei solchen Vorkommnissen  gezwungen sind, über unser jeweiliges Partnerunternehmen eine Kündigung des bestehenden Vertrages und eine umgehende Aufhebung der Betreuung zu bewirken. Das Ergebnis wäre dann, dass Sie wieder keine Betreuung und wir einen Kunden verloren hätten.

 


Arbeitet das entsandte Personal wirklich 24 Stunden?

Die Antwort lautet natürlich nein. Jeder Mensch braucht Ruhe und Erholung und so ist es natürlich auch mit dem entsendeten Personal des polnischen Dienstleistungsunternehmens.

Das Personal ist bei Ihnen vor Ort anwesend und kann, sofern ein Notfall eintritt, eingreifen. Aber auch Sie benötigen im alltäglichen Leben Zeit für sich und müssen zudem genügend schlafen, benötigen Freizeit und Abwechslung.

Wir bitten darum um Verständnis, wenn das Personal nicht jede Sekunde ihres Daseins schlaflos mit der Aufgabenerledigung erfüllt sein kann.

In der übrigen Zeit wird das Personal meistens auch vor Ort sein und eingreifen können, nur wie oben bereits beschrieben - jeder Mensch braucht Erholung und Ruhe und Zeit für sich.

 


Muss ich das ausländische Personal ausländerrechtlich anmelden?

Nein. Es ist keine Anmeldung bei irgendeiner Behörde in Deutschland notwendig, da nicht Sie als Arbeitgeber auftreten, sondern direkt das polnische Dienstleistungsunternehmen mit dieser  Dienstleistung (z.B. einer 24h-Betreuung bzw. 24h-Haushaltshilfe) beauftragt haben.

Und wenn ich das Personal plötzlich nicht mehr brauche? Kein Problem. Flexibilität muss sein, denn es kann sich vieles in kurzer Zeit verändern. Ein längerer Krankenhausaufenthalt steht an, die Situation erfordert dringend ein Pflegeheim in Zukunft oder sogar ein Todesfall tritt ein.

Bei einem Krankenhausaufenthalt, der länger als 14 Tage dauert, fährt die Betreuung nach Hause bis die zu betreuende Person aus dem Krankenhaus entlassen wird. In dieser Zeit, in der die Betreuerin in Polen ist, zahlen Sie natürlich nicht für die Dienstleistung!

Wir haben hierbei keinerlei weitere Bedingungen wie z.B. "...zum Quartalsende" oder "...Probezeit 14 Tage", und hinterher steckt man fest im Vertrag. Sie können jederzeit kündigen.

Ein Todesfall bedingt die automatische Kündigung mit einer Frist von 8 Tagen. Wir bitten Sie jedoch darum uns dieses schwere Ereignis so schnell wie möglich mitzuteilen.

Auch eine Unterbrechung der Vertragsleistung ist kein Problem. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass ab einer Dauer der Unterbrechung, welche in etwa der eines Urlaubes entspricht, eventuell Ihr Personal bereits anderweitig wieder nach Deutschland entsandt wurde und eine neue Personalauswahl erforderlich werden kann.

Weitere Fragen können Sie uns natürlich auch gern telefonisch, per Kontaktformular oder per Email stellen.